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   VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119   

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https://dejure.org/2021,7263
VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119 (https://dejure.org/2021,7263)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.2021 - 9 CS 21.119 (https://dejure.org/2021,7263)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 2021 - 9 CS 21.119 (https://dejure.org/2021,7263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 30 Abs. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2 Alt. 2; BImSchG § 3; BImSchG § 22 Abs. 1
    Wohnnutzung neben Rettungswache

  • rewis.io

    Verwaltungsgerichte, Beiladung, Baugrundstück, TA-Lärm, Rücksichtnahmegebot, Faktisches Mischgebiet, Rücksichtnahmeverstoß, Pflicht zur Rücksichtnahme, Immissionsbelastung, Beschwerdeverfahren, Antragstellers, Aufschiebende Wirkung, Wohnnutzung, Geltungsbereich eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen eine Baugenehmigung für den Neubau einer Wohnanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119
    Faktische Vorbelastungen können sich schutzmindernd auswirken (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - juris Rn. 22 f.).

    Gesunde Wohnverhältnisse (vgl. § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1, § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB) müssen gewahrt, ein Wohnen ohne Gesundheitsgefahren muss möglich bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - a.a.O. Rn. 27; U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - juris Rn. 25).

    Danach kann hier dem Verwaltungsgericht nicht ohne weiteres darin gefolgt werden, dass der Betrieb der Antragstellerin nicht schutzwürdig sei, soweit auf dem Baugrundstück die Richtwerte der von ihm unmittelbar herangezogenen TA Lärm für das festgesetzte Mischgebiet nicht eingehalten werden können (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - juris Rn. 22 f.).

    Umgekehrt folgt aus dem im Rücksichtnahmegebot angelegten Prinzip der Gegenseitigkeit aber auch, dass der Betreiber einer emittierenden Anlage, der unabhängig von einem ihm zukommenden Bestandsschutz den Grundpflichten des § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG unterliegt, nicht darauf vertrauen darf, vor Auflagen zum Schutz von heranrückender Wohnbebauung vor Immissionen verschont zu bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - juris Rn. 26 f.; BayVGH, B.v. 4.8.2008 - 1 CS 07.2770 - juris Rn. 20).

    Jedoch wäre es nicht gerechtfertigt, demjenigen, der sein Grundstück in der baurechtlich allgemein zulässigen Weise bebauen will, dieses Recht nur deshalb vorzuenthalten, weil der Betreiber der emittierenden Anlage die ihm gesetzlich obliegenden Pflichten nicht erfüllt und die Behörde nichts tut, ihn dazu anzuhalten (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - juris Rn. 27; vgl. auch U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 9 CS 18.1076 - juris Rn. 34 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119
    Beeinträchtigungen, die innerhalb eines festgesetzten oder faktischen Baugebiets sonst nicht hinzunehmen wären, können in einer solchen Lage noch zumutbar sein (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - juris Rn. 26).

    Gesunde Wohnverhältnisse (vgl. § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1, § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB) müssen gewahrt, ein Wohnen ohne Gesundheitsgefahren muss möglich bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - a.a.O. Rn. 27; U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - juris Rn. 25).

    Jedoch wäre es nicht gerechtfertigt, demjenigen, der sein Grundstück in der baurechtlich allgemein zulässigen Weise bebauen will, dieses Recht nur deshalb vorzuenthalten, weil der Betreiber der emittierenden Anlage die ihm gesetzlich obliegenden Pflichten nicht erfüllt und die Behörde nichts tut, ihn dazu anzuhalten (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - juris Rn. 27; vgl. auch U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 31.8.2018 - 9 CS 18.1076 - juris Rn. 34 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 20.3163

    Eilantrag eines Betreibers einer Rettungswache gegen heranrückende Wohnbebauung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119
    Zumindest in den Obergeschossen des ehemaligen "Wohn- und Kontorgebäudes", bestehend aus einem zweigeschossigen Eckbau mit Kniestock und flachgeneigtem Walmdach (ehemaliges Bürgermeisterwohnhaus) im Osten und eines "durch Toranlage mit Terrassendach" angebundenen "Weinkontorgebäudes" im Westen, welches fast keinen Grenzabstand zum Grundstück der Antragstellerin aufweist, ist wohl seit Jahrzehnten Wohnnutzung fortlaufend genehmigt; es bestehen auch keine Anhaltspunkte für einen Verzicht auf die weitere Nutzung dieser Art oder darauf, dass sich eine (ggf. auch langjährige) Unterbrechung dieser Nutzung auf die Nutzungstauglichkeit des Gebäudes als Wohnhaus ausgewirkt hätte (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2021 - 9 CS 20.3163 - in Bezug auf ein weiteres Bauvorhaben der Beigeladenen auf diesem Grundstück).

    ... nur ein Fenster im zuletzt nicht mehr als Wohnnutzung genehmigten Erdgeschoss auf, welches im Zuge der dem Verfahren 9 CS 20.3163 zugrundeliegenden Sanierung und teilweisen Nutzungsänderungen der Bestandsgebäude im Übrigen geschlossen wird.

    Im Übrigen kann nach der Aktenlage auch nicht davon ausgegangen werden, dass sich in der mittlerweile abgebrochenen, eingeschossigen, an der westlichen Grundstücksgrenze situierten Bestandsbebauung auf dem Baugrundstück, die nach im Verfahren 9 CS 20.3163 gewonnen Erkenntnissen wohl als Kfz-Werkstatt genutzt wurde, bestandsgeschützte schutzbedürftige Räume, wie etwa Büros, mit Fenstern zum Betriebshof der Antragstellerin befunden hätten.

  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119
    Diese richtet sich insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit, wobei wertende Elemente wie die Herkömmlichkeit, die Sozialadäquanz und die allgemeine Akzeptanz mitbestimmend sind (vgl. BayVGH, B.v. 16. Juli 2019 - 15 ZB 17.2529 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Unabhängig von der Frage der direkten Anwendbarkeit der TA Lärm wird sich vorliegend ggf. die Frage stellen, ob Gesichtspunkte der sozialen Adäquanz der Geräuschimmissionen eine besondere Betrachtung erfordern und zu einer Verschiebung der Zumutbarkeitsgrenze führen können (vgl. 3.2.2 TA Lärm; BayVGH, B.v. 16.7.2019 - 15 ZB 17.2529 - juris Rn. 30 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 1 CS 07.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein an einen Gewerbebetrieb heranrückendes

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119
    Umgekehrt folgt aus dem im Rücksichtnahmegebot angelegten Prinzip der Gegenseitigkeit aber auch, dass der Betreiber einer emittierenden Anlage, der unabhängig von einem ihm zukommenden Bestandsschutz den Grundpflichten des § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG unterliegt, nicht darauf vertrauen darf, vor Auflagen zum Schutz von heranrückender Wohnbebauung vor Immissionen verschont zu bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - juris Rn. 26 f.; BayVGH, B.v. 4.8.2008 - 1 CS 07.2770 - juris Rn. 20).

    Verschlechtert eine beabsichtigte Wohnbebauung allerdings die rechtlichen immissionsbezogenen Rahmenbedingungen, unter denen eine benachbarte emittierende Anlage arbeiten muss, kann das Vorhaben rücksichtslos sein (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27; U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 42 m.w.N.; U.v. 14.2.2018 - 9 BV 16.1694 - juris Rn. 55; B.v. 4.8.2008 - 1 CS 07.2770 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199

    Dachgeschossausbau

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119
    Nachdem auch die Genehmigungssituation hinsichtlich der Rettungswache der Antragstellerin anhand der Aktenlage nicht beurteilt und deshalb u.a. auch nicht festgestellt werden kann, dass und ob danach für die Beigeladene verbindlich festgelegt ist, was diese an Immissionen auf dem Baugrundstück zu dulden hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 45), kann nicht ausgeschlossen werden, dass infolge des Bauvorhabens (weitere) Auflagen auf die Antragstellerin zukommen würden.

    Verschlechtert eine beabsichtigte Wohnbebauung allerdings die rechtlichen immissionsbezogenen Rahmenbedingungen, unter denen eine benachbarte emittierende Anlage arbeiten muss, kann das Vorhaben rücksichtslos sein (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27; U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 42 m.w.N.; U.v. 14.2.2018 - 9 BV 16.1694 - juris Rn. 55; B.v. 4.8.2008 - 1 CS 07.2770 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119
    Die Belange des klagenden Dritten schlagen umso mehr zu Buche, je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerwG, B.v. 14.4.2005 - 4 VR 1005/04 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 06.02.2019 - 15 CS 18.2459

    Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119
    Zwar muss zugunsten der Beigeladenen grundsätzlich berücksichtigt werden, dass die Klage nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 212a Abs. 1 BauGB keine aufschiebende Wirkung hat und dem gesetzgeberischen Ziel, damit Investitionen und das Entstehen von Arbeitsplätzen zu fördern, ein nicht unerhebliches Gewicht beizumessen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2019 - 15 CS 18.2459 - juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.2528

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Feuerwehrgerätehaus im (faktischen)

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119
    c) Da es mangels Tatsachengrundlage im vorliegenden Eilverfahren nicht möglich ist, die auf das Baugrundstück einwirkenden Immissionsbelastungen im Einzelnen zu identifizieren und in der Folge hinsichtlich ihrer Zumutbarkeit zu beurteilen, kann und muss vorliegend nicht abschließend der von der Antragstellerin aufgeworfenen Frage nachgegangen werden, ob das Verwaltungsgericht, das die Rettungswache der Antragstellerin im Hinblick auf die Zumutbarkeit der von ihr ausgehenden Geräuschimmissionen als den Immissionsrichtwerten der TA Lärm für ein Mischgebiet unterworfen angesehen hat, zu Recht - auch im Hinblick auf die weiteren Nutzungen der Gebäude der Rettungswache - nicht vom Vorliegen einer vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommenen Anlage für soziale Zwecke im Sinne der Nr. 1 Abs. 2 Buchst. h der TA Lärm ausgegangen ist (vgl. z.B. Hansmann in Landmann/Rohmer, UmweltR, Stand August 2020, TA Lärm Nr. 1 1. Rn. 22; BayVGH, U.v. 16.1.2014 - 9 B 10.2528 - juris Rn. 25; OVG NW, U.v. 6.3.2006 - 7 D 92/04.NE - juris Rn. 73; vgl. aber auch BayVGH, B.v. 6.11.2000 - 20 ZS 00.2796 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2006 - 7 D 92/04
    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119
    c) Da es mangels Tatsachengrundlage im vorliegenden Eilverfahren nicht möglich ist, die auf das Baugrundstück einwirkenden Immissionsbelastungen im Einzelnen zu identifizieren und in der Folge hinsichtlich ihrer Zumutbarkeit zu beurteilen, kann und muss vorliegend nicht abschließend der von der Antragstellerin aufgeworfenen Frage nachgegangen werden, ob das Verwaltungsgericht, das die Rettungswache der Antragstellerin im Hinblick auf die Zumutbarkeit der von ihr ausgehenden Geräuschimmissionen als den Immissionsrichtwerten der TA Lärm für ein Mischgebiet unterworfen angesehen hat, zu Recht - auch im Hinblick auf die weiteren Nutzungen der Gebäude der Rettungswache - nicht vom Vorliegen einer vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommenen Anlage für soziale Zwecke im Sinne der Nr. 1 Abs. 2 Buchst. h der TA Lärm ausgegangen ist (vgl. z.B. Hansmann in Landmann/Rohmer, UmweltR, Stand August 2020, TA Lärm Nr. 1 1. Rn. 22; BayVGH, U.v. 16.1.2014 - 9 B 10.2528 - juris Rn. 25; OVG NW, U.v. 6.3.2006 - 7 D 92/04.NE - juris Rn. 73; vgl. aber auch BayVGH, B.v. 6.11.2000 - 20 ZS 00.2796 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 4 B 16.94

    Grenzwerte für die Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen in Dorfgebieten im Sinne

  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 CS 18.1076

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Sanierung einer Gastwirtschaft

  • VGH Bayern, 06.11.2000 - 20 ZS 00.2796
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 9 BV 16.1694

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Gebietserhaltungsanspruch ist gewahrt

  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit

  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351

    Erfolglose Berufungszulassung, wenn Darlegungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind

  • OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12

    Vorbescheid; Wohnanlage; Dorfgebiet; Rücksichtnahmegebot

  • VGH Bayern, 11.04.2012 - 14 CS 12.294

    Rücksichtnahmegebot; Schutzwürdigkeit; "Pflegeanstalt"

  • VGH Bayern, 07.10.2020 - 9 CS 20.976

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Biergarten

  • VGH Bayern, 06.11.2015 - 9 ZB 15.944

    Verwaltungsgerichte, Baugenehmigungsverfahren, Grundstück, Bauvorhaben,

  • VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212

    Beschwerde; Eilverfahren; Nachbar; Spedition; Mischgebiet; Unwirksamkeit eines

  • VG München, 28.06.2021 - M 8 K 19.5652

    Vorbescheid für Wohngebäude mit Kindertagesstätte im unbeplanten Innenbereich

    Eine Rücksichtslosigkeit aufgrund einer heranrückenden Wohnbebauung zu Lasten eines bestehenden geruchs- oder lärmintensiven Betriebs ist demgegenüber grundsätzlich ausgeschlossen, wenn das neue störempfindliche Vorhaben (hier: das streitgegenständliche Wohnbauvorhaben) in der Nachbarschaft eines "störenden Betriebs" (hier: der Betriebshof der Beklagten) für diesen keine weiteren Einschränkungen zur Folge haben wird, weil er schon auf eine vorhandene, in derselben Weise störempfindliche Bebauung Rücksicht nehmen muss (vgl. BVerwG, B.v. 3.12.2009 - 4 C 5.09 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 24.4.2014 - 15 ZB 13.1167 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 6.11.2015 - 9 ZB 15.944 - juris Rn. 9; B.v. 5.4.2016 - 15 ZB 14.2792 - juris Rn. 4; B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.2351 - juris Rn. 12; B.v. 18.3.2021 - 9 CS 21.119 - juris Rn. 17).

    Der Betreiber einer emittierenden Anlage, der unabhängig von einem ihm zukommenden Bestandsschutz den Grundpflichten des § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG unterliegt, darf zwar nicht darauf vertrauen, vor Auflagen zum Schutz von heranrückender Wohnbebauung vor Immissionen verschont zu bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - juris Rn. 26 f; BayVGH, B.v. 4.8.2008 - 1 CS 07.2770 - juris Rn. 20; B.v. 18.3.2021 - 9 CS 21.119 - juris Rn. 17).

    Verschlechtert eine beabsichtigte Wohnbebauung allerdings die rechtlichen immissionsbezogenen Rahmenbedingungen, unter denen eine benachbarte emittierende Anlage arbeiten muss, kann das Vorhaben rücksichtslos sein (BayVGH, B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27; U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 42 m.w.N.; U.v. 14.2.2018 - 9 BV 16.1694 - juris Rn. 55; B.v. 18.3.2021 - 9 CS 21.119 - juris Rn. 17).

  • VG Ansbach, 30.06.2022 - AN 17 S 22.00985

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarin (emittierender Betrieb) gegen heranrückende

    Umgekehrt folgt aus dem im Rücksichtnahmegebot angelegten Prinzip der Gegenseitigkeit aber auch, dass der Betreiber einer dem Immissionsschutzrecht unterliegenden Anlage nicht darauf vertrauen darf, vor Auflagen zum Schutz vor heranrückender Wohnbebauung vor Immissionen verschont zu bleiben (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2021 - 9 CS 21.119 - juris Rn 17).
  • VG Ansbach, 22.11.2023 - AN 3 K 22.01523

    Nachbarklage gegen Nutzungsänderung und erstmalige Genehmigung von Freiflächen

    Eine Anpassung dieser Grenzwerte ist jedoch immer dann möglich und eventuell auch nötig, wenn das den Immissionen ausgesetzte Grundstück bereits situativ vorbelastet ist, denn das Gebot der Rücksichtnahme wirkt wechselseitig (BVerwG, U. v. 23.5.1991 - 7 C 19/90 - juris Rn. 10 ff. = BVerwGE 88, 210, BayVGH, B.v. 18.3.2021 - 9 CS 21.119 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.11.2021 - 9 CS 21.2520

    Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung für eine Mobilfunkanlage im Außenbereich

    Bei der anzustellenden Interessenabwägung ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Klage nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 212a Abs. 1 BauGB von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2021 - 9 CS 21.119 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarin gegen Pferdekoppel

    Eine Anpassung dieser Grenzwerte ist jedoch immer dann möglich und eventuell auch nötig, wenn das den Immissionen ausgesetzte Grundstück bereits situativ vorbelastet ist, denn das Gebot der Rücksichtnahme wirkt wechselseitig (BVerwG, U. v. 23.5.1991 - 7 C 19/90 - juris Rn. 10 ff. = BVerwGE 88, 210, BayVGH, B.v. 18.3.2021 - 9 CS 21.119 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Köln, 04.08.2022 - 8 K 4417/21
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1984 - 4 B 171.83 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 18. März 2021 - 9 CS 21.119 -, juris, Rn. 18.
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